Liposuktion beim Lipödem unabhängig vom Stadium

Gesetzlich Versicherte, die an einem Lipödem leiden, können zukünftig unabhängig vom Stadium der chronischen Erkrankung unter bestimmten Bedingungen auch operativ – mit einer Liposuktion – behandelt werden. Bislang ist die Liposuktion nur bei einem Lipödem im Stadium III und als befristete Ausnahmeregelung eine Kassenleistung. Das Lipödem ist eine krankhafte Fettgewebsvermehrung an den Beinen und ggf. Armen, die für die Betroffenen mit starken Schmerzen verbunden ist. Die entsprechenden Beschlüsse hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Sitzung am 17.07.2025 gefasst. Wissenschaftliche Grundlage sind erste Ergebnisse einer vom G-BA veranlassten Studie. Sie belegen, dass die operative Fettgewebsreduzierung deutliche Vorteile gegenüber einer alleinigen nichtoperativen Behandlung hat.

Weitere Schritte bis zum ambulanten und stationären Leistungsanspruch

Der G-BA legt die Beschlüsse nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vor. Sie treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bevor die Liposuktion auch im Stadium I und II eine ambulante Kassenleistung ist, müssen vom Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Abrechnungsziffern im sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) festgelegt werden. Der G-BA geht davon aus, dass die EBM-Ziffern bis zum 1. Januar 2026 feststehen werden.

Eckpunkte der Anforderungen an die Qualitätssicherung zur Erbringung der Liposuktion bei Lipödem

Diagnosestellung des Lipödems und Prüfung der Voraussetzungen für die Liposuktion:

  • durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
  • keine Gewichtszunahme in den sechs Monaten vor der Indikationsstellung zur Liposuktion
  • bei BMI-Werten zwischen 32 kg/m² und 35 kg/m² nur bei einer Waist-to-Height-Ratio (WHtR) unterhalb altersentsprechender Grenzwerte
  • bei BMI-Werten >35 kg/m² zunächst Behandlung der Adipositas

Indikationsstellung und Durchführung der Liposuktion:

  • durch Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, andere Fachärztinnen und Fachärzte des Gebiets Chirurgie sowie Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Qualifikationsnachweis vor erstmaliger Erbringung: selbstständige Durchführung in 50 oder mehr Fällen vor Inkrafttreten des Beschlusses oder Durchführung unter Anleitung in 20 oder mehr Fällen innerhalb von zwei Jahren

LINK zum Pressetext des GBA HIER

LINK zu den Praxisnachrichten der KBV HIER

LINK zu Informationen zum Lipödem auf der Homepage unserer Praxis HIER